Jährlicher Mitgliedsbeitrag

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 33,00 € und wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Aktive Mitglieder unter 18 Jahren sind beitragsfrei, jedoch muss mindestens eine erziehungsberechtigte Person Mitglied sein/werden.
  • Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt zum 01.03. eines jeden Jahres.
  • Sofern die Mitgliedschaft zwischen dem 01.03. und dem 01.11. beginnt, wird der Beitrag für das laufende Jahr zum 01.11. eingezogen.
  • Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 01.11., wird der Mitgliedbeitrag erst im und für das Folgejahr eingezogen.
  • Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der 
    Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.

Kursbeitrag Music for Kids

  • Für die Teilnahme an Music for Kids fällt ein monatlicher Kursbeitrag an.
  • Der monatliche Kursbeitrag beträgt derzeit 15,00€ und wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Der Einzug des Kursbeitrags erfolgt zum 15. eines jeden Monats.
  • Der Ersteinzug erfolgt zum 15. des Monats des Kursbeginns, ersatzweise rückwirkend zum 15. des Folgemonats für den Fall eines Anmeldungseingangs nach dem 15. des Monats des Kursbeginns.
  • Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.

Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung

  • Die Aufnahme als Mitglied in den Verein gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein
  • Der Austritt ist jeweils zum Jahresende möglich und muss dem Vorstand bis spätestens 30.11. in schriftlicher Form vorliegen

Anerkennung der Satzung

  • Durch das Absenden eines Mitgliedsantrags oder dem Eintritt in eine Abteilung des Vereins erkennen Sie die Satzung des Musikverein Unterjettingen e.V. an. Link zur Satzung

Datenschutzrechtliche Unterrichtung zum Umgang mit Mitgliedsdaten

  • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • Die für einen Vereinseintritt notwendigen Daten, die zur Verfolgung der Vereinsziele (gemäß Satzung) und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind, dürfen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO hier in dieser Beitrittserklärung erhoben werden.
  • Verantwortlich für den Datenschutz im Verein ist der Vorstand.
  • Von den Datenschutzregelungen gemäß der Satzung und der zugehörigen Datenschutzrichtlinie als Anlage zur Satzung habe ich Kenntnis genommen. Link zur Datenschutzrichtlinie

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