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Freizeitgestaltung
Neben der musikalischen Tätigkeit gibt es einen Jugendvorstand, der sich um die Belange der Kinder und Jugendlichen in unserem Verein kümmert. Es werden neben traditionellen Dingen wie einer Weihnachtsfeier und einer Sommerabschlussfeier auch viele sonstige Unternehmungen übers Jahr gestartet.
Um nur ein paar davon zu nennen: Faschings- und Halloweenparty, Jugendfreizeiten, Jahresausflüge, Kinobesuche...
Da nur ca. die Hälfte unserer jugendlichen Mitglieder im Jugendorchester mitspielt, kann es passieren, dass die anderen schnell den Anschluss verlieren, insbesondere wenn sie ganz neu dabei sind. Aus diesem Grund legen wir ein besonderes Augenmerk auf frühzeitige Integration in die Gruppe.
Den Kindern und Jugendlichen neben ihrer üblichen Freizeitgestaltung noch andere Möglichkeiten zu geben, ist deshalb eines der Ziele des Vereins.
Unser Jugendvorstand sieht es als eine der primären Aufgaben, die Gemeinschaft unter den Jungmusikern zu fördern.
Instrumentenmiete/Kosten des Instrumentalunterrichts:
Wenn ihr Kind bei uns ein Instrument erlernen möchte und kein eigenes zur Verfügung hat, gibt es von unserer Seite verschiedene Möglichkeiten.
- Da wäre zum Ersten der Eigenkauf, der von uns insoweit unterstützt wird, dass wir uns an der Anschaffung finanziell beteiligen und eventuelle Rabatte, die von den Musikhändlern gewährt werden, an Sie weitergeben
- Als zweite Möglichkeit gibt es das Modell des Mietkaufes. D.h. Sie mieten ein neues Instrument über uns, und bezahlen dafür eine festgelegte Rate pro Monat, abhängig vom Instrument zwischen 20,00 und 40,00 €. Am Mietpreis beteiligen wir uns ebenfalls. Möchten Sie dieses später erwerben, dann wird ihnen der bis dahin bezahlte Mietbetrag komplett auf den Kaufpreis angerechnet. Entscheiden Sie sich innerhalb eines halben Jahres zum Kauf, gewähren die Musikhändler sogar noch weitere Rabatte. Das Instrument ist im Zeitraum des Mietkaufes Vollkasko-versichert und wird einmal pro Jahr gewartet.
- Das dritte Modell wäre dieses: Sie sind der Meinung, dass ihr Kind in den Anfängen erst einmal auf einem gebrauchten Instrument spielen sollte. Dann bekommen Sie von uns unentgeltlich ein Instrument gestellt. Als Rücklage für Reparaturen entrichten Sie jährlich nur einen Pauschalbetrag von derzeit 50,00 €.
Die bei uns verpflichteten Musiklehrer sind allesamt Lehrer an Musikschulen. Wir haben also die Musikschule zu uns geholt. Diese Lehrer leben vom Unterricht – und dementsprechend ist für diesen ein Entgelt fällig. Für eine Unterrichtseinheit wöchentlich, für SchülerInnen unter 18 Jahren, fallen monatlich (12 Monate im Jahr) je nach Unterrichtsdauer Kosten an, die Sie bei einem unserer Ansprechpartner erfragen können.
Dabei beteiligt sich der Musikverein Unterjettingen bereits mit bis zu 20% an den Unterrichtskosten der Schülerinnen und Schüler. Haben Sie ein weiteres Kind, das im MVU musikalisch tätig ist, beteiligt sich der MVU mit weiteren 10% an den Kosten für die Ausbildung.
Raucht Ihnen jetzt der Kopf?
Kein Problem, lassen Sie diese Informationen in Ruhe auf sich einwirken und wenden Sie sich bei Fragen einfach an unsere in der Rubrik Ansprechpartner beschriebenen Personen. Wir sind sicher, dass wir Ihnen auf Ihre Fragen die passenden Antworten geben können.
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